Leistungsübersicht · 2026

Alle Spitex-Leistungen im Überblick

Von der Wundversorgung bis zur Mahlzeitenlieferung: Spitex umfasst ein breites Spektrum an Leistungen. Wir erklären, was die Krankenkasse übernimmt, was Sie selbst tragen und welche Tarife gelten.

Pflegefachperson bereitet Medikamente für einen Spitex-Einsatz vor
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KLV a — Abklärung und Beratung

Tarif: CHF 79.80 pro Stunde · KVG-gedeckt

Die Leistungen der Kategorie KLV a bilden die Grundlage jeder Spitex-Versorgung. Bevor die eigentliche Pflege beginnt, führt eine diplomierte Pflegefachperson eine umfassende Bedarfsabklärung durch. Sie erfasst den Gesundheitszustand, die vorhandenen Ressourcen, das soziale Umfeld und die individuellen Bedürfnisse. Darauf aufbauend wird ein Pflegeplan erstellt, der regelmässig überprüft und angepasst wird.

KLV a umfasst auch die Beratung und Instruktion von Angehörigen. Wenn ein Familienmitglied bestimmte pflegerische Aufgaben übernehmen kann und möchte, wird es fachgerecht angeleitet. Diese Schulung ist ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt und kann die Pflegekosten langfristig reduzieren.

Was KLV a konkret umfasst

  • Bedarfsabklärung und Pflegebedarfserhebung im häuslichen Umfeld
  • Beratung zur Pflegeplanung für Patienten und Angehörige
  • Koordination der Pflegemassnahmen mit Hausarzt und Spezialisten
  • Instruktion und Anleitung von Angehörigen bei pflegerischen Aufgaben
  • Evaluation und Anpassung der laufenden Pflegemassnahmen
  • Abklärung des Bedarfs an Hilfsmitteln und Pflegematerial
  • Vermittlung an Sozialdienste, Pro Senectute oder andere Hilfsorganisationen
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KLV b — Behandlungspflege

Tarif: CHF 65.40 pro Stunde · KVG-gedeckt

Behandlungspflege nach KLV b umfasst alle medizinisch-technischen Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Diese Leistungen ersetzen Massnahmen, die sonst im Spital oder in einer Arztpraxis stattfinden würden — und ermöglichen es Patienten, trotz komplexer medizinischer Bedürfnisse zuhause zu bleiben.

Die Behandlungspflege wird vollständig von der Grundversicherung übernommen, abzüglich des kantonalen Eigenanteils. Für Patienten mit mehreren medizinischen Behandlungen pro Tag — etwa Insulin-Injektionen, Wundversorgung und Blutdruckkontrollen — kann dies mehrere Einsätze täglich bedeuten. Die Kosten bleiben dank des fixen Patientenbeitrags überschaubar: Maximal CHF 15.95 pro Tag, unabhängig von der Anzahl der Einsätze.

Was KLV b konkret umfasst

  • Medikamentenverabreichung (oral, subkutan, intravenös)
  • Injektionen (Insulin, Heparin, Vitamine)
  • Wundversorgung bei akuten und chronischen Wunden
  • Infusionstherapie und Portversorgung
  • Blutentnahmen und Laborkontrollen
  • Katheterpflege (Blasenkatheter, suprapubisch)
  • Stomapflege (Colostoma, Ileostoma, Urostoma)
  • Blutdruck-, Blutzucker- und Gewichtskontrollen
  • Sauerstofftherapie und Inhalationsbehandlung
  • Schmerzmanagement und Symptomkontrolle (z. B. Palliativ)
  • Enterale Ernährung über Sonde (PEG, nasogastral)
  • Kompressionsverbände und Wickeltechniken
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KLV c — Grundpflege

Tarif: CHF 54.60 pro Stunde · KVG-gedeckt

Die Grundpflege nach KLV c unterstützt Menschen bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens, die sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können. Anders als die Behandlungspflege zielt KLV c nicht auf medizinische Interventionen, sondern auf die Erhaltung der Selbstständigkeit und Würde im Alltag.

Grundpflege ist besonders relevant bei Demenzerkrankungen, nach Schlaganfällen oder bei chronischen Erkrankungen, die die Mobilität und Selbstversorgung einschränken. Die Leistungen werden von Pflegefachpersonen und Fachpersonen Gesundheit (FaGe) erbracht. Auch die Grundpflege ist durch die Grundversicherung gedeckt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der Patientenbeitrag ist identisch mit KLV a und b — maximal CHF 15.95 pro Tag.

Was KLV c konkret umfasst

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haarpflege, Mundpflege
  • An- und Auskleiden, Anziehtraining
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
  • Mobilisation: Aufstehen, Gehen, Transfers (Bett–Stuhl)
  • Lagerung zur Dekubitusprophylaxe
  • Hilfe bei der Ausscheidung (Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
  • Aktivierung und Tagesstrukturierung bei Demenz
  • Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustandes
  • Begleitung bei einfachen Übungen zur Erhaltung der Mobilität

KLV-Tarife auf einen Blick

Diese Tarife gelten schweizweit einheitlich für alle zugelassenen Spitex-Organisationen — öffentliche und private gleichermassen.

KategorieBeschreibungTarif / Stunde
KLV a — Abklärung & BeratungBedarfsabklärung, Beratung, KoordinationCHF 79.80
KLV b — BehandlungspflegeMedikamentenverabreichung, Injektionen, Wundversorgung, InfusionenCHF 65.40
KLV c — GrundpflegeKörperpflege, Ernährung, Mobilität, An-/AuskleidenCHF 54.60

Stand: 2026. Die KLV-Tarife werden vom Bundesrat festgelegt und gelten schweizweit einheitlich.

Weitere Leistungen ohne KVG-Deckung

Neben den KVG-gedeckten Pflegeleistungen bieten die meisten Spitex-Organisationen weitere Dienste an. Diese sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt, können aber teilweise über Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Zusatzversicherungen finanziert werden.

H

Hauswirtschaft

CHF 35–55 pro Stunde (nicht KVG-gedeckt)

  • Kochen und Mahlzeitenvorbereitung
  • Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Putzen, Aufräumen)
  • Wäsche waschen, Bügeln, Kleiderpflege
  • Einkaufen von Lebensmitteln und Haushaltsbedarf
  • Erledigung von Post und einfache administrative Aufgaben
B

Betreuung und Begleitung

CHF 30–50 pro Stunde (nicht KVG-gedeckt)

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen
  • Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
  • Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
  • Vorlesen, Spiele, kognitive Aktivierung
  • Entlastung pflegender Angehöriger (Respite Care)
M

Mahlzeitendienst

CHF 12–22 pro Mahlzeit (kantonal subventioniert)

  • Tägliche Lieferung warmer Mahlzeiten
  • Anpassung an Diäten (Diabetes, natriumarm, püriert)
  • Lieferung an die Haustür oder direkte Essensbegleitung
F

Fahrdienste

CHF 2–4 pro Kilometer (teils über Ergänzungsleistungen)

  • Transport zu Arztterminen und Therapien
  • Begleiteter Transport für mobilitätseingeschränkte Personen
  • Rollstuhltaugliche Fahrzeuge auf Anfrage

Verordnung und Abrechnung

Damit die Krankenkasse Spitex-Leistungen übernimmt, muss eine ärztliche Verordnung (Bedarfsmeldung) vorliegen. Diese wird von Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Spitalarzt ausgestellt. Die Verordnung ist zunächst für drei Monate gültig. Bei anhaltendem Pflegebedarf wird sie verlängert — dies erfordert eine erneute ärztliche Beurteilung.

Die Abrechnung erfolgt je nach Anbieter über zwei Modelle: Beim Tiers-payant-System rechnet die Spitex direkt mit der Krankenkasse ab. Sie erhalten nur die Rechnung für den Patientenbeitrag. Beim Tiers-garant-System bezahlen Sie die volle Rechnung und reichen sie anschliessend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die meisten öffentlichen Spitex-Organisationen arbeiten mit Tiers payant.

Erstverordnung

Der Hausarzt oder Spitalarzt stellt eine Bedarfsmeldung aus. Die Spitex führt eine Bedarfsabklärung (KLV a) durch und erstellt den Pflegeplan. Die Verordnung gilt für drei Monate.

Verlängerung

Nach drei Monaten wird der Pflegebedarf neu beurteilt. Bei anhaltendem Bedarf verlängert der Arzt die Verordnung. Anpassungen des Pflegeplans sind jederzeit möglich.

Kostentransparenz

Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen mit Datum, Dauer und KLV-Kategorie. So behalten Sie den vollen Überblick über die Kosten.

Welche Leistungen brauchen Sie?

Beschreiben Sie Ihre Situation — wir finden den passenden Spitex-Anbieter mit den richtigen Spezialisierungen.

Häufige Fragen

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt ärztlich verordnete Leistungen der Kategorien KLV a (Abklärung und Beratung), KLV b (Behandlungspflege) und KLV c (Grundpflege). Der Patient zahlt einen kantonalen Eigenanteil von CHF 7.65 bis CHF 15.95 pro Tag. Hauswirtschaft und Betreuung sind nicht KVG-gedeckt.