Akut- und Übergangspflege

14 Tage Pflege nach dem Spital — ohne Eigenanteil

Nach einem Spitalaufenthalt haben Sie Anspruch auf 14 Tage Akut- und Übergangspflege durch die Spitex. Die Kosten tragen Gemeinde (55%) und Krankenkasse (45%) — Sie zahlen keinen Eigenanteil.

Patient wird nach Spitalentlassung zuhause von Spitex betreut

Was ist Akut- und Übergangspflege?

Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) wurde 2011 mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung in der Schweiz eingeführt. Sie hat ein klares Ziel: nach einem Spitalaufenthalt soll der Patient so schnell wie möglich und so sicher wie nötig nach Hause zurückkehren können. Die ersten 14 Tage nach der Entlassung gelten als besonders kritische Phase, in der das Risiko für Komplikationen und Rehospitalisierungen am höchsten ist.

Deshalb übernehmen während dieser 14 Tage die Wohngemeinde (55%) und die Krankenkasse (45%) die gesamten Pflegekosten. Der Patient zahlt keinen Eigenanteil — auch keinen Selbstbehalt und keine Franchise. Diese Regelung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) Art. 25a Abs. 2 verankert und gilt schweizweit einheitlich.

Die Übergangspflege ist keine separate Leistung, sondern eine besondere Abrechnungsform der regulären Spitex-Leistungen. Behandlungspflege und Grundpflege werden genau gleich erbracht wie bei einer regulären Verordnung — nur die Kostenverteilung ist anders. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Spitäler zu entlasten und frühzeitige Entlassungen zu ermöglichen, ohne dass Patienten finanzielle Hürden befürchten müssen.

Kostenaufteilung: 0% für Sie

Die Finanzierung der Akut- und Übergangspflege ist klar geregelt. Anders als bei der regulären Spitex fallen für Sie als Patient während der ersten 14 Tage keine Kosten an.

55%

Wohngemeinde

Die Gemeinde, in der Sie angemeldet sind, übernimmt 55% der Pflegekosten während der Übergangspflege. Diese Kosten werden über die Gemeindesteuer finanziert.

45%

Krankenkasse

Ihre Grundversicherung (KVG) übernimmt 45% der Pflegekosten. Es werden keine Franchise und kein Selbstbehalt fällig — die AÜP ist davon befreit.

0%

Patient

Kein Eigenanteil, keine Franchise, kein Selbstbehalt. Sie zahlen während der 14 Tage Übergangspflege nichts aus eigener Tasche.

Wer hat Anspruch auf Übergangspflege?

Nicht jeder Spitalaufenthalt begründet automatisch einen Anspruch. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Akut- und Übergangspflege greift.

Voraussetzungen

  • 1.Stationärer Spitalaufenthalt: Sie müssen mindestens eine Nacht in einem Akutspital (nicht Reha oder Psychiatrie) verbracht haben.
  • 2.Ärztliche Verordnung: Der Spitalarzt muss die Akut- und Übergangspflege vor der Entlassung verordnen. Eine nachträgliche Verordnung durch den Hausarzt ist nicht zulässig.
  • 3.Pflegerischer Bedarf: Es muss ein konkreter Bedarf an Behandlungspflege und/oder Grundpflege bestehen, der professionelle Spitex-Einsätze erfordert.
  • 4.Zeitrahmen: Die Pflege muss innerhalb von 14 Tagen nach der Spitalentlassung beginnen und endet spätestens 14 Tage nach dem ersten Einsatz.

Kein Anspruch besteht bei...

  • !Ambulante Behandlungen: Nach ambulanten Eingriffen (z.\u00a0B. Arthroskopie ambulant, ambulante Chemotherapie) besteht kein AÜP-Anspruch.
  • !Rehabilitationsklinik: Die Entlassung aus einer Rehabilitationsklinik begründet keinen AÜP-Anspruch, auch wenn zuvor ein Akutspitalaufenthalt stattfand.
  • !Psychiatrische Kliniken: Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen sind von der AÜP ausgenommen.
  • !Nur Hauswirtschaft: Wenn kein pflegerischer, sondern nur ein hauswirtschaftlicher Bedarf besteht (Kochen, Einkaufen, Reinigung), greift die AÜP nicht.

Was die 14 Tage beinhalten

Die Übergangspflege umfasst dieselben professionellen Pflegeleistungen wie die reguläre Spitex — mit dem Unterschied, dass Sie nichts bezahlen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen.

B

Behandlungspflege

  • Wundversorgung und Verbandswechsel nach Operationen
  • Medikamentenverabreichung (oral, subkutan, intravenös)
  • Injektionen (z.\u00a0B. Blutverdünner nach Hüft-OP)
  • Katheter- und Drainagenpflege
  • Blutdruck-, Blutzucker- und Temperaturkontrolle
  • Infusionstherapie zuhause
  • Stomaversorgung nach Darmoperationen
G

Grundpflege

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  • An- und Auskleiden
  • Mobilisierung und Gehtraining
  • Transfer (Bett zu Rollstuhl, Rollstuhl zu Toilette)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Lagerung zur Dekubitusprophylaxe
  • Ausscheidungshilfe und Inkontinenzversorgung
H

Nicht enthalten: Hauswirtschaft

  • Kochen und Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Wohnungsreinigung
  • Administrative Hilfe (Post, Rechnungen)
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Diese Leistungen sind auch während der AÜP nicht kostenbefreit. Kosten: ca. CHF 35–55/Stunde.

Der Ablauf — Schritt für Schritt

1

Spitalaufenthalt

Sie werden stationär im Spital behandelt — ob nach einer Operation, einem Unfall oder einer akuten Erkrankung.

2

Ärztliche Verordnung

Vor der Entlassung verordnet der Spitalarzt die Akut- und Übergangspflege. Das Spital organisiert die Anmeldung bei der Spitex.

3

Spitex-Einsatz (14 Tage)

Die Spitex beginnt innerhalb von 24 Stunden mit der Pflege zuhause. Behandlungspflege und Grundpflege — ohne Eigenanteil für Sie.

4

Übergang zur regulären Pflege

Nach 14 Tagen wird der Bedarf neu beurteilt. Wenn weiterhin Pflege nötig ist, erfolgt der Übergang zur regulären Spitex mit normalem Eigenanteil.

Nach den 14 Tagen: Übergang zur regulären Spitex

Nach Ablauf der 14-tägigen Übergangspflege wird der Pflegebedarf von der Spitex-Fachperson und dem Hausarzt gemeinsam neu beurteilt. In vielen Fällen — etwa nach einer Hüft- oder Knieoperation — hat sich der Zustand so weit verbessert, dass nur noch vereinzelte Einsätze nötig sind oder die Pflege ganz abgeschlossen werden kann.

Wenn weiterhin ein regelmässiger Pflegebedarf besteht, stellt der Hausarzt eine reguläre Spitex-Verordnung aus. Ab dem 15. Tag gelten die normalen Finanzierungsregeln: Die Krankenkasse und der Kanton übernehmen den Grossteil der Kosten, Sie bezahlen den kantonalen Eigenanteil. Dieser beträgt je nach Kanton zwischen CHF 7.65 und CHF 15.95 pro Tag — unabhängig davon, wie viele Einsätze an diesem Tag stattfinden.

Der Übergang von der AÜP zur regulären Spitex ist nahtlos: Dieselbe Spitex-Organisation betreut Sie weiter, nur die Abrechnungsform ändert sich. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keinen Anbieter wechseln. Ihr Spitex-Team bespricht rechtzeitig mit Ihnen, wie es nach den 14 Tagen weitergeht, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Spitex eine Pflegebedarfsermittlung erstellen, bevor die AÜP endet. So wissen Sie frühzeitig, welche Leistungen weiterhin nötig sind, was die Krankenkasse übernimmt und mit welchen Eigenkosten Sie rechnen müssen. Viele Spitex-Organisationen bieten diese Beratung kostenlos an.

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Häufige Fragen

Nein. Die Verordnung für Akut- und Übergangspflege wird vom Spitalarzt ausgestellt, in der Regel als Teil der Austrittsplanung. Das Spital meldet den Bedarf direkt bei der Spitex-Organisation an. Sie müssen sich um nichts kümmern — die Pflege beginnt in der Regel am Tag nach der Entlassung oder sogar noch am selben Tag.